ÖFFNUNGSZEITEN
Mittwochs und samstags von 8 bis 13 Uhr bieten auf dem Jubiläumsplatz mehr als 20 Händlerinnen und Händler ihre frischen Waren aus freundlichen und einladenden Ständen an.
Dauerstandplatz auf dem neandermarkt, dem Mettmanner Wochenmarkt
Der Antrag auf für einen Dauerstandplatz (für ein Jahr) auf dem neandermarkt muss schriftlich erfolgen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Nach Vorlage aller Unterlagen wird geprüft, ob der/dem Antragstellenden ein Dauerstandplatz auf dem neandermarkt zugewiesen werden kann.
Allen Bewerbenden steht es jedoch frei, den neandermarkt als sogenannte „fliegende Händlerinnen bzw. Händler“ zu beschicken. Die Vergabe der noch freien Marktstandplätze erfolgt durch den Marktmeister vor Ort. Dieser ist morgens ab 6 Uhr auf dem Marktplatz anzutreffen.
GEBÜHREN
Die Marktstand-Gebühren betragen pro lfd. Frontmeter und Tag 2,44 €, zuzüglich des gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuersatzes i.H.v. derzeit 19 %. Die Mindestgebühr beträgt 6,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Bei Ständen von mehr als 4,50 m Tiefe wird die Gebühr nach der doppelten Frontmeterzahl berechnet.
Für Jahresdauerbenutzer werden zum Ausgleich der durch Krankheit, Kur und Witterung bedingten Ausfallzeiten lediglich 48 Markttage berechnet.
STROM- UND WASSERKOSTEN
Die Kosten sind in den Marktstand-Gebühren enthalten.
BEWERBUNGEN
Bewerbungen müssen schriftlich bei der Bürgermeisterin der Stadt Mettmann, Ordnungsbehörde, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann eingereicht werden. Es besteht eine Warteliste.
WEITERE INFORMATIONEN
1. Vollständige Marktsatzung der Kreisstadt Mettmann
2. Antrag auf Standzuweisung
Kreisstadt Mettmann · Die Bürgermeisterin
Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Neanderstraße 85 · 40822 Mettmann
Kontakt:
Beate Bosselmann
Tel.: 02104 980-126
stadtmarketing@mettmann.de